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Neue Umsatzsteuerregeln ab 2015
In der E-Commerce-Branche gelten ab dem nächsten Jahr neue Umsatzsteuerregeln.
In der E-Commerce-Branche gelten ab dem nächsten Jahr neue Umsatzsteuer-Regeln. Alle Shops und Dienstleister, die Leistungen an Endkunden auf elektronischem Wege erbringen sind davon Betroffen. Nutzt dann beispielsweise ein Kunde aus Italien das Angebot eines deutschen Online-Shops, so muss der hier ansässige Händler die anfallende Umsatzsteuer in Italien abführen. Möchte man seine Produkte in Zukunft Europaweit vertreiben, muss also das Steuerrecht jedes Landes beachtet werden in dem zukünftig Ware verkauft werden soll. Die neue Regelung gilt für alle Unternehmer, die Produkte und Dienstleistungen auf elektronischem Wege an Endkunden vertreiben (B2C). Der B2B Bereich oder Anbieter physischer Waren sind davon nicht betroffen.