Anpassung der Mehrwertsteuersätze in myfactory
Wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, plant die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturpakets
die Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 anzupassen.
Wie Sie bestimmt schon aus den Medien erfahren haben, plant die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturpakets die Mehrwertsteuersätze für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 anzupassen.
Uns erreichen hierzu gerade sehr viele Fragen unserer Vertriebspartner bezüglich der Umsetzung innerhalb der myfactory.
Wir freuen uns deshalb Ihnen verkünden zu dürfen, dass das Team von myfactory sehr schnell war und dazu bereits am 04.06.2020 ein Video veröffentlicht hat.
Bitte beachten Sie aber noch folgende Hinweise von uns:
Wenn Sie Lieferscheine aus ABs vor dem 1.7.20 erstellen, müssen Sie auf den korrekten LIEFERTERMIN im Beleg achten, sonst wird weiterhin 19% gezogen. Sie können das in den Grundlagen grundsätzlich einstellen, dass Termine in der Vergangenheit überschrieben werden. Wenn Sie jedoch Lieferscheine im Nachhinein erstellen (damit ist eine Erstellung z.B. ab dem 1.1.2021 gemeint), wäre das falsch. Es gilt also immer der physische Liefertermin und NICHT das Belegdatum.
Siehe unter Administration GRUNDLAGEN VERKAUF:
Auf Grund der Erfahrungen und Rückmeldungen erster Kunden empfehlen wir hier am besten die Einstellung IMMER zu übernehmen, denn bei der Verarbeitung von AB´s zu Lieferscheinen mit Lieferterminen in der Zukunft kann hier auch eine falsche MWSt. gezogen werden.
Wichtig: Diese Grundlagenoption betrifft NUR Lieferbelege.
Des Weiteren ist es so, dass der Aufwand zur Umstellung gemäß der Anleitung bei Verwendung von Erlös- oder Wareneingangscodes ggf. nicht unerheblich ist. Sie sollten hier überlegen, ob Sie hier ein anderes Verfahren wählen.
Im Übrigen müssen Sie noch die Besteuerung bei Anzahlungsrechnungen beachten, hier liegen uns noch keine konkreten Handlungsempfehlungen vor.
Hier können Sie das Video über Youtube abrufen:
Grob werden es folgende Punkte:
1) neue Steuerschlüssel 1003 (16%) und 2001 (5%) ab 01.07.2020
2) ggf. neue Erlöskonten anlegen
3) Datev-Steuercodes für Übergabe - noch unbekannt
4) UStVA-Kennzeichen - noch unbekannt
5) Abgrenzungen bei Teillieferungen - noch unbekannt
6) wichtig: bisher war immer das Lieferdatum bestimmend für die Umsatzsteuer, nicht das Rechnungsdatum. Hier hoffen wir, dass das auch bei dieser Aktion so gehandhabt wird.
Der Assistent ist in Version 6 ab sofort verfügbar und wird in Kürze bei unseren Hosting-Kunden im Rechenzentrum installiert.
Hier sind folgende Funktionen enthalten:
Version 1 - Anlage von 12 neuen Steuerschlüsseln
Version 2 - Anlage der Datev-Steuercodes (soweit schon bekannt)
Version 3 - Wiederkehrende Buchungen
Version 4 - Grundlagenoptionen und Standardkonten
Version 5 - Neue Sachkonten einlesen
Version 6 - Neue Konten (SKR03/SKR04) für 5%
https://apps.datev.de/dnlexka/document/1009340#D135108002975462539
Aufgrund der aktuellen Thematik nochmal eine kurze Erläuterung, wie die Steuerschlüssel in den Belegen ermittelt werden:
Ein Kunde hat ein Steuergebiet, das wird in den Beleg übertragen (kann sich ändern, wenn die Lieferanschrift in einem anderen Steuergebiet liegt)
Ein Artikel hat eine Steuerklasse - über die Kombination aus dieser mit dem Steuergebiet des Belegs wird die Steuergruppe ermittelt (über die Steuermatrix) - Mit der Steuergruppe ergibt sich anhand des Liefertermins der Steuerschlüssel in dem der Steuersatz steht.
Daher also: für den Vorschlag des Steuerschlüssels ist immer der Liefertermin der Position wichtig. Wird der Liefertermin geändert, wird auch die Ermittlung des Steuerschlüssels aktualisiert. Das gilt für alle Belegarten (auch im Auftrag oder der Rechnung ist nicht das Belegdatum entscheidend, sondern das Lieferdatum der Position).
Man kann aber auch in den Positionsdetails manuell den Steuerschlüssel ändern. Er bleibt erhalten, solange der Liefertermin nicht geändert wird.